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Slavisches Seminar

Finanzierungsmöglichkeiten

Neben den Stipendien der Erasmusprogramme und der bilateralen Abkommen verfügen Studierende und Doktorierende der UZH noch über weitere Möglichkeiten, ihren Auslandsaufenthalt zu finanzieren.

So können Stipendien des Wohnkantons und der Wohngemeine auch während des Auslandsaufenthaltes weiter bezogen werden. Daneben besteht die Möglichkeit, sich bei verschiedenen Institutionen um ein Stipendium für den Auslandsaufenthalt zu bewerben:

1. Swissuniversities: Ausländische Regierungsstipendien

Swissuniversities vermittelt Regierungsstipendien von mehr als 30 Ländern. Das Stipendienangebot für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt im Ausland richtet sich an Schweizer Studierende, Forschende und teilweise auch an Kunstschaffende.
Die Regierungsstipendien werden von den Gastländern finanziert. Swissuniversities ist verantwortlich für die Ausschreibung der Stipendien und, sofern das Gastland keine direkte Bewerbung verlangt, für das Bewerbungsverfahren und die Vorselektion der Kandidatinnen und Kandidaten. Normalerweise deckt ein Regierungsstipendium die Lebens- und Studienkosten im Gastland ab. Einige Länder offerieren jedoch nur Teilstipendien, die Restkosten müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Finanzierungsmöglichkeiten für Russland
Finanzierungsmöglichkeiten für Polen
Finanzierungsmöglichkeiten für die Tschechische Republik
Bewerbungsverfahren

2. Heyning-Roelli-Stiftung

Die Heyning-Roelli Stiftung unterstützt wirtschaftlich schwache Bachelor- und Masterstudierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms ein oder zwei Semester an einer Partneruniversität studieren möchten oder die einen Forschungsaufenthalt im Ausland absolvieren(zb. Verfassen der Masterarbeit). Als Austauschprogramme gelten ERASMUS- sowie andere bilaterale Abkommen zwischen schweizerischen und ausländischen universitären Hochschulen, die vertraglich festgehalten sind. Dabei bleiben die Studierenden an der Heimuniversität eingeschrieben und setzen nach ihrem Austauschaufenthalt ihr reguläres Studium an der Heimuniversität fort. An der Partneruniversität müssen die Studierenden unter dem Status Austauschstudierende registriert sein.

Doktoranden und Studenten, welche ein sogenanntes Double-Degree Studium absolvieren, werden von der Heyning-Roelli Stiftung nicht unterstützt.

Auch Personen aus dem Ausland können einen Antrag für einen Unterstützungsbeitrag von der Heyning-Roelli Stiftung einreichen, wenn sie:

  • an einer Partneruniversität einer staatlich anerkannten schweizerischen Hochschule immatrikuliert sind;
  • für ein oder zwei Austauschsemester an einer staatlich anerkannten schweizerischen Hochschule nominiert wurden;
  • für den gewählten Studiengang besonders befähigt sind;
  • mit ihren eigenen Mitteln die Reise- und Unterhaltskosten nicht selber ausreichend bestreiten können.

Eingabefrist für Anträge sind der 20. April und der 20. Oktober des jeweiligen Jahres.

3. Für Doktorierende und Postdocs: Schweizer Nationalfonds

Mobilitätsbeiträge in Projekten

Die Deadline für Anträge um Stipendien des Schweizer Nationalfonds sind in jedem Jahr der 1. Februar und der 1. August.

4. Robert Bosch Stiftung (Graduates)

Weiterführende Informationen

finanz