FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Ich beginne mein Bachelorstudium der Slavischen Sprach- und Literaturwissenschaft. Was buche ich im ersten Jahr?
In den ersten zwei Semestern werden sowohl im Major (120 ECTS) als auch im Minor (60 ECTS) die Pflichtmodule aus der Modulgruppe «Einführung in die slavische Sprach- und Literaturwissenschaft» absolviert. Im Herbstsemester findet die Veranstaltung «Grundlagen der slavistischen Literaturwissenschaft» (6 ECTS) sowie das Modul «Wissenschaftliches Arbeiten» (3 ECTS) statt, im Frühjahrssemester die «Grundlagen der slavistischen Sprachwissenschaft» (6 ECTS) sowie die Vorlesung «Slavistik Interdisziplinär: Sprachen, Literaturen, Kulturen» (3 ECTS).
Ausserdem ist die Studieneingangsphase geprägt vom Spracherwerb und/oder Sprachvertiefung einer oder mehrerer slavischer Sprachen (Russisch, Polnisch, Tschechisch oder BKMS).
Aufschlussreich kann auch das Mustercurriculum zum jeweiligen Programm sein, das hier zu finden ist.
Was ist ein Pflichtmodul (P), was ein Wahlpflichtmodul (WP) und was ein Wahlmodul (W)?
Pflichtmodule werden regelmässig (jedes Semester oder jedes HS/FS) angeboten und sind für alle Studierenden eines Studienprogramms gemäss Studienordnung obligatorisch zu absolvieren. Ein nicht bestandenes Pflichtmodul kann einmal wiederholt werden, eine Substitution ist nicht möglich. Ein definitiv nicht bestandenes Pflichtmodul führt zu einer endgültigen Abweisung aus dem Programm sowie aus allen weiteren Programmen, in denen das definitiv nicht bestandene Modul ein Pflichtmodul darstellt. Am Slavischen Seminar kommen sie nur im ersten Studienjahr sowie beim Studienabschluss vor.
Auf Wahlpflichtmodulen werden sich in regelmässigen Abständen wiederholende Veranstaltungen angeboten (zb. Sprachkurse, Altkirchenslavisch, Leselisten etc.). Im Gegensatz zu auf Wahlmodulen angebotenen Lehrveranstaltungen, die einmalige Angebote darstellen, wiederholt sich der Inhalt von auf Wahlpflichtmodulen angebotenen Lehrveranstaltungen. Studierende können Wahlpflichtmodule deswegen nur einmal absolvieren (und bein Nichtbestehen einmal wiederholen). Der Besuch von Wahlpflichtmodulen ist keine Pflicht, ausser die Studienordnung (STO) schreibt den Besuch einer gewissen Anzahl von WP-Modulen aus einer Modulgruppe vor.
Wahlmodule sind einmalige Angebote, die sich nicht wiederholen.
Was muss ich tun, wenn ich zum Bachelorstudium eine slavische Sprache bereits mitbringe, sei es als Muttersprache, sei es als im Gymnasium/ beim Sprachaufenthalt bereits erworbene?
Bringt jemand teilmuttersprachliche (herkunftssprachliche) oder fortgeschrittene Sprachkenntnisse in einer slavischen Sprache mit, so findet jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit (nach Absprache mit der/dem zuständigen SprachlektorIn) ein Einstufungstest statt, auf dessen Grundlage ggf. direkt Sprachkurse in der Mittelstufe oder aus der Modulgruppe «Sprachvertiefung» (ab Niveau B1+) gebucht werden. Die übersprungenen Sprachmodule werden durch mehr Module auf einem höheren Niveau bzw. durch den Erwerb einer weiteren slavischen Sprache kompensiert (im BA bitte die Regel zur Mindestanzahl 12 ECTS in «Spracherwerb» beachten).
Bitte melden Sie sich bei dem/der zuständigen Lektor*in per Mail. Alle SprachlektorInnen finden Sie hier
Weitere Informationen zum Einstufungstest Russisch finden Sie hier
Für Vollmuttersprachler*innen, die ihre ganze obligatorische Schulzeit in der bei uns angebotenen slavischen Sprache absolviert haben, entfällt der Einstufungstest (im Zweifelsfall können die Dozent*innen Schulabschlusszeugnisse von betroffenen Personen einfordern). Diese Studierenden setzen ihre Sprachkenntnisse beim Erwerb einer Zweitsprache gewinnbringend ein. Zudem können sie ihre Erstsprache punktuell vertiefen: Gewisse Kurse der «Sprachvertiefung» sind für Vollmuttersprachler*innen offen. Die Veranstaltungsbeschreibung gibt Auskunft über die sprachlichen Anforderungen und die angesprochene Zielgruppe.
Bis wann kann ich ein Modul buchen und/oder stornieren und was tun bei technischen Problemen?
Die Buchungs- und Stornofristen sind bei jedem Modul im Vorlesungsverzeichnis ("Organisatorisches") hinterlegt.
ACHTUNG: Es gibt unterschiedliche Modulbuchungstypen (Module ohne Platzbeschränkung: Buchungsmodule; Module mit Platzbeschränkung: Anfragemodule; Module, auf die man sich bewerben muss: Bewerbungsmodule), bei denen sich die Fristen unterscheiden. Eine Übersicht über alle Fristen finden Sie hier.
Bei technischen Problemen beim Buchen oder Stornieren von Modulen helfen die Student Services der Philosophischen Fakultät weiter, die das Modulbuchungstool verwalten: Student Services: Module
Ich habe aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteil im Studium. Was kann ich tun?
Studierende mit studienrelevanten Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben Sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich (NTA). Alle Informationen zum Nachteilsausgleich finden sich auf der Website der Fachstelle Studium und Behinderung.
Ist es möglich, ein Modul nach Ende der Stornofrist noch zu stornieren?
Nach Ende der Stornofrist ist es normalerweise nicht mehr möglich, ein Modul zu stornieren. Bei Nichtbesuch wird am Ende des Semesters ein Fehlversuch («nicht bestanden» bzw. ungenügende Note) eingetragen.
Wichtig: Module, die mit einer ungenügenden Note oder mit «nicht bestanden» bewertet worden sind, erscheinen NICHT in den Abschlussdokumenten.
In Ausnahmefällen ist eine Abmeldung vom Leistungsnachweis möglich, was keinen Fehlversuch zur Folge hat. Mehr Informationen dazu unter Leistungsnachweise
Auch die Verlängerung von Abgabefristen ist möglich, wenn ein Verhinderungsgrund besteht. Informationen dazu auf der Seite zu den Leistungsnachweisen unter "Verlängerung der Abgabefristen".
Wie funktioniert es am Slavischen Seminar mit längeren schriftlichen Arbeiten/Seminararbeiten?
Längere schriftliche Arbeiten (Seminararbeiten) werden am Slavischen Seminar separat gebucht (Ba: Modulgruppe „Wissenschaftliches Argumentieren“, Ma: Modulgruppe „Wissenschaftliche Reflexion“). Sie werden entweder parallel zu einem Seminar oder im Anschluss (Folgesemester) an den Besuch eines sprach- oder literaturwissenschaftlichen Seminars in absolviert. Bitte sprechen Sie sich genügend früh mit dem oder der Dozent:in ab (betreuungsberechtigt sind alle Dozent:innen der sprach- oder literaturwissenschaftlichen Seminare). Beachten Sie dazu die Hinweise in den Modulbeschreibungen.
Der Umfang der Seminararbeiten orientiert sich an der Forschungsfrage und ist mit dem/der BetreuerIn der Arbeit abzusprechen. In der Regel umfasst eine Seminararbeit im Bachelor-
studium ca. 12-15 Seiten (ca. 24‘000-30‘000 Zeichen ohne Leerzeichen), im Masterstudium ca. 18-25 Seiten (ca. 36‘000-45‘000 Zeichen ohne Leerzeichen)
Welchen Umfang hat die BA-Arbeit und worauf ist bei der Buchung zu achten?
Bevor die BA-Arbeit gebucht wird, nimmt der/die Studierende mit einem Themenvorschlag Kontakt zu einer Dozentin/einem Dozenten auf, die/der die Arbeit betreuen soll. Das Thema soll sich inhaltlich an ein bereits besuchtes Seminar/eine Veranstaltung anlehnen. Gebucht wird die BA-Arbeit unabhängig von einer Lehrveranstaltung. Betreuungsberechtigt sind Dozierende der Sprach- oder Literaturwissenschaft, die mind. über einen MA-Abschluss verfügen.
Ihre Bachelorarbeit müssen Sie bis spätestens am 1. Dezember im Herbst- oder am 1. Juni im Frühjahrssemester bei Ihrer Betreuungsperson abgeben. (Mehr Infos dazu hier)
Der Umfang der BA-Arbeit (à 15 ECTS) orientiert sich an der Forschungsfrage und ist mit dem/der BetreuerIn der Arbeit abzusprechen. In der Regel bewegt er sich zwischen 25-30 Seiten (also ca. 40'000-60'000 Zeichen ohne Leerzeichen).
Studierende, die das Studium vor dem HS19 aufgenommen haben, können auch das alte BA-Arbeit-Modul à 9 ECTS buchen. Der Umfang der «alten» BA-Arbeit à 9 ECTS umfasst wie bisher ca. 18-25 Seiten (ca. 36‘000-50‘000 Zeichen ohne Leerzeichen). Auch hier kann der Umfang der Arbeit je nach Forschungsfrage variieren und ist mit dem/der BetreuerIn abzusprechen.
Darf ich KI am Slavischen Seminar zum Absolvieren von Leistungsnachweisen benutzen?
Die aktuelle Regelung an der Philosophischen Fakultät gilt auch am Slavischen Seminar und lautet: Die Verwendung von von ChatGPT oder anderen KI-basierten Tools zum Absolvieren von Leistungsnachweisen oder Teilleistungsnachweisen ist grundsätzlich erlaubt, wenn die Dozierenden oder Betreuungspersonen dies nicht explizit – ganz oder teilweise – verbieten. Ist die Verwendung erlaubt, muss sie allerdings – zusammen mit der Angabe über die Details zur Nutzung (Prompts etc.) – transparent gemacht werden. Andernfalls wird sie analog zum Plagiat und im Sinne des Ghostwriting als bewusster Betrugsversuch gewertet.
Ich möchte mein Studium abschliessen. Was muss ich tun?
Sowohl beim Abschluss des Bachelors (180 ECTS) als auch des Masters (120 ECTS) muss man sich selbst zum Abschluss anmelden. Voraussetzung ist, dass Sie alle erforderlichen ECTS Credits für jedes Studienprogramm absolviert haben. Die Anmeldung zum Abschluss erfolgt im Studierendenportal über die App «Studienfortschritt & -abschluss». Sie ist erst möglich, wenn alle Studienleistungen erbracht sind. Mehr Infos zum BA- und MA-Abschluss hier
Kann ich Mastermodule buchen, wenn ich noch im Bachelor eingeschrieben bin?
Studierende, die in einem Bachelorstudiengang der Philosophischen Fakultät (PhF) gemäss ihrer Leistungsübersicht mindestens 120 ECTS Credits erworben haben, können im folgenden Semester vorgezogene Module aus Masterstudienprogrammen der PhF im Umfang von 30 ECTS Credits absolvieren (insgesamt und semesterübergreifend).
Alle Informationen zu den vorziehbaren Mastermodulen finden Sie auf der Webseite Module.
Module, die bei uns am Slavischen Seminar vertikal crossgelistet sind (also im Ba und im Ma angeboten werden), können Studierende, falls diese nicht an den BA-Abschluss angerechnet werden, in den Master mitnehmen. Bei den WP-Modulen ist im Modulkatalog vermerkt, ob sie sich als vorgezogene Mastermodule eignen.
An wen richtet sich die "Sprachkompetenzprüfung für Lehrdiplom Russisch"?
Die Veranstaltung "Sprachkompetenzprüfung für Lehrdiplom Russisch" richtet sich an Personen, die das Lehrdiplom für das Unterrichtsfach Russisch anstreben. Das Modul erbringt den C1 Nachweis für Lehrpersonen und wird spätestens für das Modul "Fachdidaktik Russisch 2" verlangt.
Mehr Infos zum Lehrdiplom Russisch finden Sie hier.
Kann ich mir einen Sprachaufenthalt anrechnen lassen?
Ein während des Studiums absolvierter Sprachkurs im Ausland im Umfang von mind. 60 Lektionen Präsenzunterricht kann über das Modul "Sprachaufenthalt" (3 ECTS) angerechnet werden (Modulgruppe: Sprachvertiefung). Das Modul richtet sich an Studierende, die eine slavische Sprache (bei OES ggf. auch nicht-slavische Sprachen möglich) erwerben (also nicht an Vollmuttersprachler:innen). Studierende können eine Anfrage auf dem sog. Bewerbungsmodul machen und ihr Diplom hochladen. Nach Prüfung des Diploms werden die Studierenden eingebucht.
Die Anrechnung ist nur möglich, wenn der Sprachaufenthalt während der Studienzeit absolviert wurde.
Handelt es sich um einen längeren Sprachaufenthalt, so kann mit der Studienberatung eine Anrechnung sur dossier über eine Anrechnungsvereinbarung abgeklärt werden.
Ich möchte als Auditor:in an einer Veranstaltung teilnehmen. Ist das möglich?
Als Auditor:innen werden grundsätzlich Personen ohne Immatrikulation bezeichnet, die einzelne Lehrveranstaltungen an der UZH besuchen. Sie bezahlen pro Kurs eine Gebühr und können nur Veranstaltungen belegen, die für Auditor:innen freigegeben sind. Bei der Suche nach Veranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis ist es möglich, nach dem Kriteterium "Zielgruppe: Auditor:in zugelassen" zu filtern. Am Slavischen Seminar sind gewisse fachwissenschaftliche Veranstaltungen und Sprachkurse für Auditor:innen freigegeben. Mehr Infos unter Allgemeine Infos für Auditor:innen an der UZH
Achtung: Die Dozierenden werden nicht über zu ihren Kursen als Auditor:innen angemeldeten Personen informiert. Deswegen bitten wir die Auditor:innen, sich nach der Registrierung bei den Dozierenden per Mail zu melden.
Studierende, die über eine Immatrikulation an der UZH verfügen, bitten wir nach Möglichkeit, die Kurse zu buchen (auch wenn sie den Kurs für den Abschluss nicht benötigen oder unsicher sind, ob sie den Leistungsnachweis ablegen möchten). Der Vorteil ist, dass die Studierenden damit für die Dozierenden "sichtbar" sind, per Email adressiert werden können und in den Lehrbelastungsstatistiken erscheinen. Ausserdem erscheint die Veranstaltung bei Bestehen in den Abschlussdokumenten unter "nicht an den Abschluss angerechnete Module", das heisst, es gibt einen Nachweis über den Besuch. Ein Fehlversuch auf einem W- oder WP-Modul erscheint nicht in den Abschlussdokumenten oder im Transcript (siehe FAQ: Ist es möglich, ein Modul nach Ende der Stornofrist noch zu stornieren?)
Ich habe mein Studium am Slavischen Seminar vor der Reform im HS19 aufgenommen: Was muss ich beachten?
Für alle Studierenden, die ihr Studium vor HS19 in einem unserer slavistischen Programme aufgenommen haben, gelten im betreffenden Programm Übergangsregelungen. Rechtlich verbindlich für den Abschluss ist sowohl bei Verbleib in einem auslaufenden Programm als auch bei einem Wechsel in ein Nachfolgerprogramm ab HS 2019 die Übergangsregelung zum jeweiligen Programm.
Alle FAQ zum Studium nach ÜR in auslaufenden Programmen oder Nachfolgerprogrammen finden Sie hier